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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Wohnung erworben, diese ist bisher vermietet. Der Vorbesitzer hat das befristete (läuft 30. 04. aus) bereits ende Januar, also bevor ich die Wohnung erworben habe, gekündigt. somit sind 3 Monate frist eingehalten.
Die Wohnung ist gegen die Erlaubnis untervermietet.
Ich werde dann ab 01.05. Eigentümer der Wohnung sein.
Gilt die durch den Vorbesitzer ausgesprochene Kündigung weiterhin
Der bisherige Besitzer besitzt eine Zeitlich beschränkte Vertretungsvollmacht von mir.
Stichwörter: kündigung + vorbesitzer

1 Kommentar zu „Kündigung durch Vorbesitzer”

FischkoppStuttgart Experte!

Eigentlich ja, zu Zeitpunkt der Kündigung war jemand anders, der alte Besitzer, zuständig. Auch bei einem Eigentümerwechsel haben grundsätzlich alle Vereinbarungen der Mietsache Wirkung.
Bei einer Ordentlichen Kündigung mit Warung aller Fristen, Eingang beim Mieter und Kündigungstermin, hat diese Bestand.

Hatte den Fall selber vor 6 Jahren. Der Vorbesitzer hat die Wohnung so gekündigt, das sie 1 Monat nach dem Besitzerwechsel frei werden sollte.
Leider hat der Mieter, 2 Jahre Mietdauer, den Kündigungsgrund angezweifelt.
Zu beachten:
Man kann keinen Mieter nur so kündigen. Ein berechtigtes Interesse muss Vorliegen. Massives Fehlverhalten des Mieters, Eigenbedarf etc.

Bei mir wurde die Kündigung mit dem Eigenbedarf des Zukünftigen Besitzers, wegen mir, ausgesprochen. Alle Fristen ordnugsgemäß eingehalten und so konnte/ musste ich nach kurzem Rechtsstreit den Mieter zwangsräumen.
Nicht nett, aber nach insgesamt 9 Monaten war der Mieter immer noch nicht ausgezogen (davon nur 3 Monate Kündigungsfrist) und ich hatte Steuerliche Nachteile und weitere finazielle Problem zu befürchten.

Wenn die Wohnung nur neu Vermietet werden Soll, kaum eine Chance der Kündigung.[/color:15391]
Rechtsbeistand empfohlen.

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