gefragt von administrator am 30.11.1999

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Hallo,

folgendes Problem:
Mieter und Vermieter wohnen in einer WG.
Vermieter bedroht und beleidigt Mieter (mehrmalige Bezeichnung "Arschloch", Abstellen des Warmwassers und Drohung mit fortgesetzten Schikanen), sodaß dieser außerordentlich fristlos kündigt (schriftlich mit Angabe der Gründe und Gesprächsprotokollen) aufgrund nachhaltiger Störung des Hausfriedens durch den Vermieter.

Frage:
Ist hier eine vorherige Abmahnung durch den Mieter notwendig oder kann er ohne diese ausziehen?

vielen Dank
Stichwörter: abmahnung + fristlose + kündigung + möglich + ohne

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