gefragt von administrator am 30.11.1999
Duldungspflicht oder ????
Hallo,in meiner Mietwohnung habe ich seit meinem Einzug ( vor 5 Jahren)Mängel( Trittschalldämmung ist unzureichend) .
Mein Vermieter will jetzt in einigen Räumen die Trittschalldämmung Instandsetzen lassen. Das bedeutet, daß Fliesen aufgehackt werden und zwischen Wand und Estrich eine elastische Dichtmasse eigesetzt wird. Hat jemand vielleicht Erfahrung, ob ich diese Maßnahme dulden muß? Kann und muß ich überhaupt in der Wohnung wohnen während der Arbeit? Ist ein vertragsgemäßes Wohnen und Nutzen der Mietsache überhaupt gegeben?
Danke für Euere Antwort mr. timer
Antworten
antwort von administrator am
Hi,klar, dulden müssen Sie die Arbeiten schon, da der Vermieter das Recht hat die Mängel zu beheben.
Bei solchen groben Arbeiten steht Ihnen aber "Schadensersatz" zu, da die Wohnqualität doch schon sehr leiden wird, also Vermieter daraufhinweisen das Sie vom Recht der Mietminderung gebrauch machen !
Hier im Forum gibt es einen Mietminderungstabelle, nachschauen und benutzen.
Gruß
