gefragt von administrator am 30.11.1999
Problem mit dem Hausmeister (-> Hausfriedensbruch)
Hallo!Folgendes Problem: Der Hausmeister hat sich schon des Öfteren Zugang zu meiner Wohnung verschafft, ohne mich vorher zu benachrichtigen.
Einmal wurde ein Paket vor meiner Wohnung platziert, woraufhin er die Wohnung aufgeschlossen und das Paket in das Wohnzimmer gebracht hat. Ein anderes Mal kam der Heizungsablesedienst und er hat - ohne vorherige Absprache mit mir - einfach die Wohnung aufgeschlossen, die Heizkörper abgelesen und mir dann die Ablese-Bestätigung hinterlassen.
Neulich habe ich eine alte Abdeckplane für ein Motorrad in den Müllcontainer geworfen. Heute gehe ich nichts ahnend in meinen abgeschlossenen Keller und finde die Plane vor. Von alleine ist sie bestimmt nicht reingekommen, denn der Keller ist abgeschlossen und nur ich habe einen Schlüssel dafür. Allerdings kann das Schloß abgeschraubt werden, da es sich bei dieser Kellertür nur um eine einfache Holztür handelt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich sowas nicht dulden muss, oder? Hat da jemand eine Idee zu, wie ich dagegen vorgehen kann? Reden hilft leider nichts, ich habe ihm schon eine Anzeige angedroht und trotzdem geht die Schnüffelei weiter. Was kann ich denn tun, damit das endlich aufhört?
Weiß jemand einen Rat? Ist das schon ein Fall von "Hausfriedensbruch", den man anzeigen kann?
thx & cu
MoD991
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
Schau mal rein: http://www.koelntown.de/topic,497.htmlHausfriedensbruch
Das Hausrecht in der Wohnung liegt bei den Mieter/innen. Es richtet sich grundsätzlich gegen jeden, auch gegen den Eigentümer und es kann strafrechtlich durchgesetzt werden.
Im Strafgesetzbuch § 123 (Hausfriedensbruch) heißt es: "Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
Zur Wohnung zählen auch Ferienappartements, Hotelzimmer und Wohnwagen.
Eine bloße Störung des Hausfriedens ohne Eindringen, z.B. Schlagen an die Tür, Werfen von Steinen gegen Fenster fällt nicht unter den § 123.
Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel einbehalten. Natürlich können Mieter/innen dem Eigentümer einen Zweitschlüssel überlassen, sie müssen es aber nicht tun.
Im Ernstfall wird die Tür von einem Schlüsseldienst geöffnet, bei einem Brand bleibt nicht einmal dazu die Zeit. Besser ist es natürlich, wenn Mieter/innen in geeigneter Weise dafür sorgen, dass die Wohnung ggf. auch ohne ihre Anwesenheit betreten werden kann. Aber selbst mit einem hinterlegten oder dem Vermieter überlassenen Zweitschlüssel darf die Wohnung nicht gegen den Willen der Mieter/innen betreten werden, denn das wäre Hausfriedensbruch. Eine Ausnahme bildet nur der Notfall.
