gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachweispflicht für Nebenkostenabrechnung beim Vermieter?

Wer hat die Nachweispflicht für Nebenkostennachzahlungen? Muss der vermieter beweisen, dass tatsächlich soviel (Wasser) verbraucht wurde, oder muss der Mieter nachweisen, dass er nicht so viel verbraucht hat?

Konkreter Fall:
Haus mit 3 Einheiten, eine (meine) Wasseruhr (seit 13 Monaten installiert) definitiv defekt (zeigt heute noch 0,2 m³), 2 weitere Uhren funktionsfähig (oder defekt??); Vermieter berechnet Differenz aus Gesamtzähler und 2 (vielleicht auch defekten ?) Uhren
=> wenn eine der beiden anderen Uhren auch defekt sein sollte, würde ich quasi das Wasser für 2 Einheiten bezahlen....

Also, muss der Vermieter nachweisen, dass ich soviel Wasser gebraucht habe oder muss ich beweisen, dass ich weniger verbrauicht habe?

Danke!

Antworten

antwort von administrator am
Hi,

sollte eine Wasseruhr defekt sein, kann bzw. muß der Vermieter nach Personen abrechnen

antwort von administrator am
Sie grundsätzlich das Recht die Belege zur Betriebskostenabrechnung einzusehen.
Fordern Sie diese in kompletter Prüffähiger Form bei Ihrem Vermieter an.
Ihr Vermieter ist verpflichtet Ihnen entweder am Sitz Ihrer Wohnung, die Prüffähigen Belegen zur Einsicht vorzulegen oder Sie verlangen die Übersendung gegen Kostenerstattung. (Für die Kostenerstattung gibt es keine einheitliche Rechtsprechung, es gibt aber Meinungen wonach 50 Cent pro Kopie gerechtfertigt sind)

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