gefragt von administrator am 30.11.1999

HILFE! KANN MEIN VERMIETER……

NEBENKOSTEN WIE RÜCKLAGEN UND HAUSVERWALTUNG AUF MICH UMLEGEN. Ich wohne in einem RMH und bin gerade ausgezogen und habe leider erst im nachhinein alle Betriebskostenabrechnungen der letzten 4 Jahre kontrolliert und mir ist aufgefallen das ich im ersten Jahr 50 DM Nachzahlen musste und in den darauffolgenden 3 Jahren immer ca. 450 Euro, bei gleichbleibenden Wasser und Heizkostenverbrauch. DAs heist die Betriebskosten haben sich verzwanzigfacht ;(

Nun habe ich gesehen das mein Vermieter mir die letzten drei Jahre Hausverwaltung und Rücklagen berechnet hat.

MEINE FRAGE IST DAS RECHTSKRÄFTIG??

Vielen Dank für Eure Hilfe
Stichwörter: hilfe + vermieter……

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

haben SIe die Nebenkostenabrechnung ohne "Einspruch" einfach so bezahlt, sind diese leider mit der Bezahlung abgenommen worden, d.h. Sie können diese nicht mehr Anfechten :cry:

Wird der sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebende Saldo vorbehaltlich zwischen den Parteien ausgeglichen, so ist jede Partei mit nachträglichen Einwendungen ausgeschlossen, die bereits bei Rechnungserteilung hätten geltend gemacht werden können.

(AG Aachen, Urteil vom 03.05.1994 - 8 C 728/93) WM 94, 436

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