gefragt von administrator am 30.11.1999

Kann ich fristlos kündigen?

Mein Vermieter hat sich Ende Januar heimlich in meiner Wohnung rumgetrieben und ich bin ihm auf die Schliche gekommen.

Kann ich nun fristlos kündigen?
Muss ich einen Nachmieter suchen?
Stichwörter: fristlos + kündigen

Antworten

antwort von administrator am
hallo,

wenn sich dein vermieter unbefugt, ohne driftigen Grund, evtl. mit einem zweitschlüssel zutritt zu deiner wohnung beschafft, hast du das recht auf fristlose Kündigung. Du darfst aber nur bis 6 Wochen nach diesem Vorfall kündigen, danach nicht mehr! siehe LG Berlin 1999-02-09, 64 S 305/98
Rechtsbereich/Normen: BGB

antwort von administrator am
Hi,

Du hast mir eine Rechtsgrundlage gegeben.
Kann man die im Internet nachschauen, ich meine - WO finde ich das Urteil schriftlich?! Hab bis jetzt nämlich noch nichts in der Hand.

Wäre toll, wenn Du mir hier schreibst, oder wenn Du mir per Email das Dokument zukommen lassen könntest.

clairchen@uni.de

Danke

Clairchen

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