gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkostenabrechnung von 7/01-7/02 iam 9.2.2004 zugesand
HiIch habe meine Nebenkostenabrechnung von 7/01-7/02 heute per Post bekommen - also mehr als 12 Monate nach Zeitraumende. Natürlich eine Nachzahlung von fast 500 €.
Mein Miet-Vertrag ist 1997 geschlossen worden (Standardmietvertrag) - gilt hier auch das neue Mietrecht von 2001, nachdem ich diese Kosten nicht mehr zahlen muß?
Gruß Marcus
Antworten
antwort von administrator am
Tja, würd mal sagen, Sie haben 500 Euro gespart und Ihr Vermieter kann 500 Euro aus der eigenen Tasche zahlen, es gibt zwar Gründe die die Frist der Nebenkostenabrechnung verlängern (z.b. Fehlten dem Vermieter Unterlagen von der Stadt - Grundsteuerbescheid usw.), diese muß Ihr VErmieter aber vorlegen - beweisen - kann er das nicht, müssen Sie nicht zahlen !
