gefragt von administrator am 30.11.1999

Haftung Mieter bei nicht erfolgtem Austausch d. Wasserzähler

Hallo,

wie sicher einigen bekannt ist, sind Wasserzähler eichpflichtig. Das Intervall liegt bei Kalt- und Warmwasserzählern bei 6 Jahren. Da das Eichen (Beglaubigen) wohl teurer ist als der Austausch, lassen viele die Uhren nach der Frist austauschen.
Mein Vermieter und ich möchten uns die Kosten ersparen und wollten vereinbaren, dass die Zähler nicht ausgetauscht werden. Soweit ich weiß ist er gesetzlich dazu verpflichtet. Das Unterlassen ist sogar mit Bußgeld bedroht. Nun meine Frage: Wenn ich nun trotzdem ein solche Vereinbarung mit ihm treffe, kann ich dann unter Umständen mit haftbar gemacht werden?

Grüße
amdtobi

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