gefragt von administrator am 30.11.1999

Fließestrich mit oder ohne Fußbodenbelag?

Hallo!

Ziehe demnächst in ein Haus welches zur Zeit noch saniert wird. Im Dez. versprach der Vermieter daß die Mieter zwischen 3 Arten von Bodenbelägen wählen können(Fliesen,Laminat,Teppichboden u.s.w.). Vor einigen Tagen sagte mir der Vermieter daß sein Geld nicht reicht, er nur den Fließestrich einbringt und die Mieter sich um den Belag selbst kümmern müßten(selbst bezahlen und einbauen).
Darf er das den Mietern anlasten, müßte er nicht eine bezugsfertige Wohnung übergeben?(Welcher § im Mietrecht gibt mir darüber Auskunft)

Danke!
Stichwörter: fließestrich + fußbodenbelag + ohne

Antworten

antwort von administrator am
Hallo zippel!

Es wird sogar sehr häufig von größeren Wohnungsbaugesellschaften so gehandhabt wie dein Vermieter es macht. Eine Wohnung gilt auch ohne Fußbodenbelag als bezugsfertig! Sofern ein Estrich vorhanden ist. Es gibt also keine rechtliche Grundlage! Außer es wurde im Mietvertrag anderweitig geregelt, was aber normalerweise nicht der Fall ist!

antwort von Michael Weiß am
Hatte vergessen mich anzumelden! sorry! Gib dann bescheid, wie du das ganze handhabst!

antwort von administrator am
Hallo,

das stimmt wohl, wenn im Mietvertrag kein Fußbodenbelag erwähnt ist, braucht dein Vermietet auch keinen einbauen, dann muß der Mieter selbst einen Teppich oder Fliesen oder Holzboden einbauen, dieser ist dann aber auch Eigentum des Mieters !

Leider kann der Vermieter bei deinem Auszug auch verlangen das der Zustand vor deinem Einzug wieder hergestellt wird - also alles beim Auszug wieder raus.

Gruß

antwort von administrator am
das ist vollkommen richtig! Hatte ich vergessen zu erwähnen! Aber bitte schreibt doch einen Namen hinzu, damit man weiß wie ich jemanden ansprechen kann!

antwort von Michael Weiß am
sorry, jetzt habe ich schon zum 2. mal heute vergessen mich anzumelden!

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