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Unerlaubt angebrachte Satellitenantenne

Häufig haben Mieter die Parabolantenne installiert, ohne die von den Gerichten festgesetzten Auflagen (OLG Frankfurt/M., WM RE 92, 458; OLG Karlsruhe, WM RE 93, 525) zu beachten. Dann kann der Vermieter die Beseitigung fordern, z. B. wenn die Antenne nicht fachmännisch installiert wurde. Der Vermieter kann die Demontage aber nur fordern, wenn die erforderlichen Auflagen nicht nachgeholt werden oder sich der Mieter nicht bereit erklärt, die Kosten für die Beseitigung oder etwaige Schäden zu übernehmen.

Hat der Mieter alle Anforderungen erfüllt, die Parabolantenne aber ohne Erlaubnis montiert, steht dem Vermieter möglicherweise das Recht zu, einen anderen Platz zu wählen, den er für geeigneter hält (LG Wiesbaden, DWW 95, 53). Er muss dem Mieter dann den Ort nennen, an dem die Schüssel angebracht werden soll (LG Stuttgart, WM 98, 661).

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