gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung des Mietvertrages trotz Mindestmietzeit möglich??

Ich bin im Juli des vergangenen Jahres in eine neue Wohung gezogen. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass ich in den ersten 24 Monaten nicht kündige.
Jetzt ist am Nachbargrundstück eine Großaustelle entstanden. Bauzeit mind. 18 Monate. Ich hatte den Vermieter damals gefragt, was da entsteht und bekam die Antwort "er wisse es nicht." Wie sich jetzt herausstellte, wußte er ganz genau Bescheid, da er Mieter, die 6 Monate vor mir eingezogen waren bereits über das Bauvorhaben informiert hatte.
Jetzt möchte ich kündigen. Meine Frage lautet nun natürlich, kann ich trotz der Mindesmietzeit ordentlich kündigen?? :?:

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

ich würde mal sagen nein, Zeitmietverträge können nicht vor Ablauft der Frist gekündigt werden, aber sollte eine Baustelle genau vor deiner Wohnung beginnen, kannst du Mietminderung ansetzen !

Würd ich mir mal überlegen, entweder wohnen bleiben und die Miete kürzen oder dem Vermieter sagen: "entweder ich kann aus dem Zeitmietvertrag aussteigen oder ich mache Mietminderung geltend "!

Denke so kommst du aus der Sache gut heraus.

Gruß

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