gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasser nach Wasseruhr oder nach "Kopf" abrechnen ?

hallo, ich habe meine nebenkostenabrechnung für 2003 erhalten. seit mitte 2002 habe ich eine wasseruhr. in der abrechnung ist die wasserabrechnung wieder "pro kopf" aufgeschlüsselt. ich wohne in einem haus mit 7 WE und 12,5 personen. da ich single bin, und z.b. sehr selten koche, glaube ich, dass ich wesentlich weniger wasser für mich verbrauche, als ein kopf in einer familie mit kind. kann ich gegen diese abrechnung einspruch erheben? weiterhin möchte ich gern wissen, ob heizungswartung und regenwasserentsorgung auch auf mich umgelegt werden können.
 
vielen dank für ihre mühe
Stichwörter: abrechnen + kopf + wasser + wasseruhr

Antworten

antwort von administrator am
Hallo, die Reparatur der Heizung muss der Vermieter selbst tragen, während die Wartung der Heizung unter Betriebskosten fällt - und damit auf die Mieter umgelegt werden kann.

Es steht dem Vermieter frei, ob er nach qm - pro kopf oder nach der wasseruhr abrechnet ! er kann nach der wasseruhr abrechnen, muß es aber nicht !

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