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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
in dem Haus in dem ich wohne wird mit einer Wärmepumpe geheizt. Der Vermieter hat nun nach qm abgerechnet. Ist das korrekt?
Im Mietvertrag habe ich seinerzeit die Klausel unterschrieben:"Unter Berufung § 11 der Heizkostenverordnung, werden die Heizkosten flächenanteilig berechnet."
Der Vermieter kann mir aber nicht, wie in § 11 Ausnahmen die dort erwähnte Sonderverordnung, vorlegen.
Bei welcher Stelle müßte er die Sonderverordnung beantragt haben?
Kennt sich hier jemand aus?

0 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe”

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