gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietvertrag als Untermieter Pflicht?

Hallo,
ich habe folgende Frage: Am 15.02 ziehe ich in eine neue Stadt. Ich wohne dann in einer 2er WG. Ich habe ein Zimmer, wie mein Mitbewohner, sowie Küche, Bad, Dachboden. Mein Mitbewohner ist Hauptmieter der Wohnung. Wir haben vereinbart, dass ich Untermieter von ihm werde wie sein derzeitiger Mitbewohner auch. Die Miete für mich beträgt dabei 185 Euro warm. Er meint, dass wir nicht unbedingt einen Mietvertrag abschließen müssen. Ich möchte nun wissen ob das für mich Vorteile oder Gefahren hat, die ich bedenken sollte. Oder ob ich sogar verpflichtet bin einen Mietvertrag abzuschliessen? Gibt es ohne Vertrag eine Kündigungsfrist, oder könnte er mich ohne Vertrag kurzfristig aus der Wohnung werfen?
Vielleicht kann mir jemand sagen was ich am Besten machen soll!
Danke, Johannes
Stichwörter: mietvertrag + pflicht + untermieter

Antworten

antwort von tscheska am
Hallo Johannes,

ihr schließt ja rein theoretisch einen mündlichen Mietvertrag ab. Der ist genauso an die gesetzlichen Regelungen gebunden wie ein schriftlicher.
Ich würde dir aber empfehlen, dass du doch einen schriftlichen Vertrag machst. So hast du dann wenigstens was in der Hand wenn es mal zu Streit bei euch kommt (Hoffe das passiert nie :lol: ). Denn ansonsten steht Aussage gegen Aussage und bei der schriftlichen Vereinbarung kann keiner was abstreiten.
Also wie gesagt deine mündlichen Vereinbarungen zählen auch als Vertrag, aber ich empfehle dir doch einen schriftlichen Vertrag zu machen. Ist einfach ein bisschen sicherer.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß
tscheska

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