gefragt von administrator am 30.11.1999

Neuer Vermieter

ich wohne in einem Appartment. Das HAus wurde verkauft, mein Vertrag
endet ende März. Neue Verträge gibt es erst im April.
Im Alten Vertag stand, dass ich drei Monaten vor Vertragsende kündigen darf, es wurde aber gestrichen, dass sonst ein Jahr automatisch verlängert wird!!

Was bedeutet das für mich? darf ich trotzdem kündigen?
und was passiert mit dem neuen Vertrag, falls ich verlängern will?
Hat das neue Vermieter das recht den Vertrag zu kündigen, da ich ja noch nicht verlängert hab?

Danke im Voraus
Stichwörter: neuer + vermieter

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

was haben Sie, einen Zeitmietvertrag ?

Wenn nicht, gilt auf jedenfall für den neuen Mietvertrag die 3 Monatskündigungsfrist !

Gruß

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