gefragt von administrator am 30.11.1999

...und welche Rechte hat der Vermieter??

Hallo!
Ich bin Vermieterin,wohne momentan in Miete,und möchte mein vermietetes Haus nun selbst beziehen.
Dort wohnt ein älterer Herr.
Angenommen,ich kündige ordentlich - und der Mieter beruft sich auf die Sozialklausel (Alter,Gebrechlichkeit etc), welche Möglichkeiten bieten sich mir dann noch? Mal abgesehen vom Anbieten einer Ersatzwohnung??
Ich finde es völlig ok,das Mieter gegen unwillkürliche Kündigungen geschützt sind,aber ich finde es absolut unmöglich,daß ich als Vermieterin ewig auf mein Eigentum verzichten soll,schließlich hat man ja auch deshalb gebaut,um später dort zu wohnen..
Vielen,vielen Dank***
Stichwörter: rechte + vermieter + welche

Antworten

antwort von Elli am
Hi,

du musst noch nicht mal ordentlich kündigen.

Außerordentlich wegen Eigenbedarf - bekommst du immer durch.

Gruessle
Elli

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