gefragt von administrator am 30.11.1999

bei Auszug restliches Heizöl im Tank wie ist die Rechtslage?

Hallo, wir werden bald aus einem gemieteten Einfamilienhaus ausziehen. Das Heizöl haben wir immer selbst gekauft. Zum Zeitpunkt des Auszuges
werden noch etwa 600 liter Öl übrig bleiben. Ist die Rücknahmeprozedur durch den Vermieter irgendwo gesetzlich geregelt?
Stichwörter: rechtslage + restliches + tank + auszug + heizöl

Antworten

antwort von Michael Weiß am
Hallo der-Mieter!

Habe mich heute nochmal in der Firma schlau gemacht, da ich mir selber nicht sicher war! Es gibt diesbezüglich keine rechtliche Regelung! Es liegt alleine an deinem Verhandlungsgeschick ob dir der Vermieter, oder im Falle einer weitervermietung der neue Mieter entgegenkommt.

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