gefragt von administrator am 30.11.1999

Meine Mutter kam im September 2002 ins Altersheim. Wohnung

Meine Mutter kam im September 2002 ins Altersheim. Ihre Wohnung wurde erst zum 31.August 2003 gekündigt und geräumt. Stand aber bis dahin leer.
 
Der Vermiter weigert sich nun für diesen Zeitraum eine Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen. Unter  Nebenkosten fallen:
Brandversicherung, Wasser, Allg. Strom, Hauskanalreinigung, Gehwegreinigung, Hauswartkosten, Gehwegpflege, Hausreinigung, Gartenpflege, Sachversicherungen, Kabelanschluß, sonst. Betriebskosten, Grundsteuer, Umlageausfallwagnis.
 
Diese Kosten werden über den Wohnflächenanteil abgerechnet.
 
Da die Wohnung Leerstand führt diese Art der Abrechnung (Wohnfläche) zu einer verhältnismäßig hohen, ungerechfertigten Belastung.
 
Nun noch konkret zwei Fragen:
1) Muss ich (bzw. meine Mutter wirklich bis 31.12.2004 warten, bis der Vermieter die abrechnung erstellt hat?
 
2) Darf ich darauf bestehen, daß nach Anzahl der im Haus wohnenden Personen abgerechnet wird?
 
Besten Dank
Stichwörter: altersheim + ins + mutter + september + wohnung

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