gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietminderung?

Hallo!

Kann mann eine Mietminderung wegen Abfluß nach mehmaligem Nachfragen verlangen?
Stichwörter: mietminderung

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

ja, haben Sie Ihrem Vermieter den Mangel angezeigt, am besten Schriftlich, eine Ausreichende Frist zur Behebung der Mängel gelassen (ca. 1 Woche), dann können Sie die Miete mindern, bis der Mangel behoben ist.

Ich weiß nicht genau was bei Ihrem Abfluß defekt ist (großer oder kleiner Schaden ) ca. könne Sie aber annehmen:

Abflussstau (20 - 38 %)

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