gefragt von administrator am 30.11.1999
Beleuchtung im Treppenhaus (defekt)
Beleuchtung im Treppenhaus (defekt)AG Schöneberg, GE 1991, S. 527.
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Beleuchtung im Keller (fehlende)
Ein Kellerraum, bei dem die Beleuchtung fehlt, bei dem aber Licht von außen hereinkommt, stellt nur einen unerheblichen Mangel dar, der nicht zur Mietminderung berechtigt.
AG Pinneberg, Urteil vom 15.03.1979 - 45 C 521/78, WM 1980, S. 68.
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