gefragt von administrator am 30.11.1999
Staffelmiete und Mieterhöhung nach MHG
Staffelmiete und Mieterhöhung nach MHGDie gleichzeitige Vereinbarung einer Staffelmiete und einer Mieterhöhungsmöglichkeit nach dem MHG ist unwirksam, so dass die Erhöhungen nach der Staffelmietvereinbarung nicht eintreten. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95, aus: GE 9/97, S. 555)
