gefragt von administrator am 30.11.1999

Staffelmiete und Mieterhöhung nach MHG

Staffelmiete und Mieterhöhung nach MHG

Die gleichzeitige Vereinbarung einer Staffelmiete und einer Mieterhöhungsmöglichkeit nach dem MHG ist unwirksam, so dass die Erhöhungen nach der Staffelmietvereinbarung nicht eintreten. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95, aus: GE 9/97, S. 555)
Stichwörter: mhg + mieterhöhung + staffelmiete

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