gefragt von administrator am 30.11.1999
Modernisierung und Wasserzähler
Modernisierung und WasserzählerDer Einbau von Wasserzählern stellt eine Modernisierung dar und rechtfertigt die gesetzlich zulässige Mieterhöhung. (AG Hamburg-Blankenese, Az. 518 C 99/02, aus: ZMR 2003, S. 270)
