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ninnek hat diese Frage gestellt
hallo,
ich hab letztes jahr 6 monate lang in einer "eigentliche" 2er-wg gewohnt. nur nach einer weile merkte ich das der freund meiner mitbewohnerin auch bei uns wohnte, "unoffiziell".
ich hab dann auch verlangt das die nebenkosten in drei geteilt werden, was dann auch passiert ist.

jetzt kommt die nachzahlung vom vermieter, wir sind mittlerweile alle ausgezogen. der vermieter hat die nachzahlung natürlich nur in zwei geteilt weil er nichts davon wusste das wir zu dritt waren. ich hab die nachzahlung neu berechnet und zwar in drei teilen und dann meiner alten mitbewohnerin per email mitgeteilt das ich nur ein drittel zahle. sie hat sich nie bei mir zurück gemeldet. wochen später meldet sich mein vermieter und verlangt von mir das restliche geld von seiner 2er-teilung. ich erklär ihm das wir zu dritt waren und das der dritte teil vom freund meiner damaligen mitbewohnerin gezahlt werden muss und er sagt das ist ihm egal weil wir nur zu zweit auf den mietvertrag standen und deshalb muss ich zahlen.

was kann ich tun? meine alte mitbewohnerin weigert sich meine emails zu beantworten. hätte ich gewusst wie die situation in der wohnung ist, das wir dort zu dritt wohnen, wäre ich auch nie eingezogen (deswegen bin ich auch nach 6 monaten gleich wieder ausgezogen, die wohnung war einfach zu klein um mit einem pärchen zu wohnen).
wenns ein kleiner betrag wäre würde ich ihn einfach zahlen um mir den stress zu sparen aber die gesamte nachzahlung ist 880 euro, und das macht schon ein unterschied ob diese summe in zwei oder in drei geteilt wird.

2 Kommentare zu „Teilung der Nachzahlung in WG mit unangemeldete Mitbewohner”

smile30625 Experte! 02.09.2009 12:38

Hallo,

die Frage ist hier, ob die Betriebskostenabrechnung Positionen enthält, die von der Personenzahl abhängig sind. Falls dies nicht der Fall ist (also Abrechnung nur verbrauchsabhängig oder nach Wohnfläche) ist die Abrechnung korrekt und kann gegenüber dem Vermieter nicht beanstandet werden.

Sie müssen im Innenverhältnis mit Ihrer Ex-Mitbewohnerin eine andere Kostenteilung erreichen. Wenn sie auf mails nicht reagiert, sind Einschreiben und ggfls. der Gang zum Anwalt angesagt.

Viele Grüße
smile

ninnek 02.09.2009 19:43

vielen dank für die antwort, smile.
die abrechnung ist, soweit ich weiß, verbrauchsabhängig weil wir den zähler stand ablesen mussten.

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