Wir ziehen nach 2.5 Jahren aus unserer Wohnung aus.
Unter § 17 Abs.2 sind die gängigen Fristen für schönheitreparaturen aufgeführt und es steht da:
"Demgemäss sind die Mieträume zum Ende des Miet...
Ich wohne seit 6 Jahren in meiner Whg. die ich für den nächsten Monat gekündigt habe.
Die Wohnung habe ich in einen "bescheidenen" Zustand übernommen. Es waren keinerlei Schönheitsrepa...
ich habe gehört, dass ein neues gesetz erlassen wurde, dass der mieter beim auszug keine schönheitsreparaturen wie tapete abreißen, neu tapezieren oder streichen, neuer fußboden ect. nicht mehr mac...