Bundesgerichtshof
Kündigungsfristen (BGH VIII ZR 240/02; 324/02: 330/02; 355/02)
Nach dem neuen Mietrecht können Mieter den unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Mona...
Hallo zusammen,
haben einen neuen Eigentümer der wegen Eigenbedarf schon einer
Familie gekündigt hat. Darf er noch mehreren Familien wegen Eigenbedarf
kündigen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dan...
Mieter - wie auch Vermieter - haben die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser muss so gravierend sein, dass den Vertragsparteien die Fortse...
Nach dem neuen Mietrecht können Mieter den unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an. So bestimmt es § 573 c BGB. Ob d...