Flöhe durch Katzen
Der Mieter haftet aus positiver Vertragsverletzung für das Einschleppen von Katzenflöhen in das Wohnhaus durch seine Katze. (AG Köln, Az. 213 C 153/94, aus: WM 1/97, S. 40)
Hallo,
seit ca.Juli hat eine Mieterin bei uns im Haus Flöhe und hat nichts dagegen unternommen.Jetzt sind es schon so viele,daß wir selbst in unserer Wohnung welche hatten und sogar unsere Wohnu...