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affenkind hat diese Frage gestellt
Hallo,
in meiner neuen Wohnung habe ich in der Küche für Renovierungsarbeiten die alten Tapeten entfernt. Dabei habe wurde ich an einer Küchenwand (Außenwand) von 1cm dicken Styroporplatten überrascht. Styropor ist ja nun seit einiger Zeit u.a. wegen seiner feuergefährlichkeit in Wohninnenräumen verboten. Nun steht ausgerechnet an der Wand mit dem Styropr der Gasherd mir Backofen. Den kann ich auch nicht umstellen, da dort nun einmal der Gasanschluss installiert ist. Das ist mir nicht ganz geheuer.
Außerdem kann sich hinter Styropor leicht Schimmel bilden.
Ergo ich möchte das Zeug nicht haben.
Kann ich vom Vermieter die Beseitigung des Styropors verlangen, ohne dass er die dafür entstandenen Kosten (auch nicht anteilig) auf mich abwälzt?

2 Kommentare zu „Styropor hinter Tapete entdeckt”

AMAyer Experte! 13.10.2008 14:34

In diesem Fall soll vermutlich verdeckt werden, dass die Whg mit Mängeln belastet ist. Ich würde mal auf Schimmelbildung tippen.

Teilen Sie dies Ihrem VM mit! Fordern Sie ihn auf, die Mängel unverzüglich abzustellen. Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

Andreas Mayer

affenkind 21.10.2008 19:50

Lieben Dank für die ausführliche und wirklich sehr gute Antwort. Das sind ja auch grundlegende Dinge, die man bei einer neuen Wohnung beachten sollte. Und ich muss gestehen, dass ich mir da meiner Rechte als Mieter oft nicht bewusst bin.
Hinterm Ofen habe ich das Styropor bereits selbst entfernt und konnte glücklicherweise keine Schimmelbildung feststellen.
Das Zeug ist schon so alt, dass ich vermute, ein Vormieter hat es irgenwann eingebaut.

Den letzten Absatz finde ich sehr schön formuliert. Vor diesen Gedankenhintergrund werde ich in Zukunft meine Rechte als Mieter bestimmt vehementer Vertreten.

Viele Grüße
Martina

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