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lari123 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, und zwar wohne ich seid 6-7 monaten nicht mehr in meiner alten WG.In meinen mietvertrag stande das ich nach ausziehen das zimmer weiß streichen müsste, dazu war ich auch gewollt. Nur da ich in einer stressigen Phase umgezogen bin, schaffte ich das streichen nicht, bzw irgendwann wohnte Jemand anderes nach etwa 1 monat in diesem Zimmer. Es sind mittlerweile 6 monate vergangen und da ein wechsel in den zimmer statt findet, soll ich nach 6 Monaten das Zimmer streichen, wäre das noch meine pflicht?! Des weiteren hängen dort noch Gardinen die ich gerne wieder haben möchte, darf ich mir die wieder holen? Ich hoffe ihr könnt mir etwas dazu sagen lieben gruß larissa

1 Kommentar zu „Streichen eines WG´s-Zimmer nach 6 moanten Auszug”

forsetis Experte! 26.04.2013 12:27

Forderungen des Vermieters sind 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Dabei zählt nicht das Datum des Auszugs sondern das Ende des Vertrages.

Ob und was im Zimmer an Schönheitsreparaturen zu erledigen gewesen wären regelt zu einen der Mietvertrag, zum anderen gibt es zu diesem Thema jede Menge Urteile, weil viele klausen in den verträgen nicht (mehr) gültig sind. Bitte hier weiter lesen: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html

Einerseits haben Sie sich vor dem Renovieren gedrückt, andererseits wollen Sie aber die Gardinen zurück haben. Wie das unter einen Hut zu bringen ist, ist mir ein Rätsel. Zu sagen, dass man im Stress war, ist eine Ausrede.

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