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Diri hat diese Frage gestellt
Hallo :-)

ich komme gleich zur Schilderung meines Problems. Im Mai 2011 sind mein Freund und ich zusammengezogen . Davor wohnte ich noch bei meiner Mutter und er alleine in einer Wohnung. Ich hatte seinen Ersatzwohnungsschlüssel. Dieser Schlüssel gehört zu einer Schliessanlage.

Meine Mutter ging im April mit meinem Auto einkaufen, weil ihr Auto in der Werkstatt war. Sie hat dazu meinen Ersatzschlüsselbund genommen, an dem auch der Wohnungsschlüssel meines Freundes war.

Währrend des Einkaufs hat sich der Schlüssel von meinem Freund irgendwie vom Bund gelöst und ist somit verlorengegangen. Am Schlüssel war aber keine Kennzeichnung zu welcher Wohnung er gehört.

Der (EX-) Vermieter von meinem Freund verlangte nun den Austausch der kompletten Schliessanlage auf unsere Kosten.

Diesen Verlust haben wir der Versicherung meiner Mutter gemeldet und die hat das nach einigem hin und her rechtlich prüfen lassen und hat den Ersatz einer Schliessanlage abegelehnt und sich nur bereit erklärt die Kosen für einen Ersatzschlüssel zu übernehmen. Dies teilte sie dann auch dem Vermieter mit.

Die Begründung der Versicherung war, dass man eben nicht nachvollziehen könne zu welcher Wohnung der Schlüssel gehört und somit ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann.

Der (EX-) Vermieter meines Freundes hat ihm einen Brief geschickt , in dem er erklärt, dass er das so nicht akzeptieren kann und da ja schliesslich mein Freund Schadensersatzpflichtig wäre und er somit die Kosten zu tragen hat. Es müsse auch jetzt so schnell wie möglich ( immerhin hat er sich ja 6 Monate Zeit gelassen so dringend kann es ja wohl nicht sein) die Schliessanlage ausgetauscht werden, da sonst die Sicherheit der Mieter nicht mehr gewährleistet wäre.

Ferner hat er einen Vordruck mitgeschickt, in dem mein Freund erklären soll, dass der Vermieter vollen Zugriff auf die noch nicht ausgezahlte Kaution von 1140,- € hat und ihm den restlichen Rechnungsbetrag für die Schliessanlage in Rechnung stellen darf.

Kann mir jemand helfen? Muss mein Freund wirklich zahlen und die vollmacht unterschreiben?

Und ist der komplette Austausch überhaupt notwendig? Oder hat die Haftpflichtversicherung meiner Mutter recht, die sagt das ein kompletter Austausch nicht notwendig ist, da der Missbrauch ausgeschlossen werden kann, da der Schlüssel ja nicht gekennzeichnet war?

Vielen Dank schon mal im Vorraus an diejenigen die sich die Mühe machen das zu lesen und mir zu antworten.

1 Kommentar zu „Schlüsselverslust; Schadensersatz; Haftpflicht”

Bladder Experte! 10.11.2011 08:09

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