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Tegx hat diese Frage gestellt
Hallo,
nach dem Auszug aus der Mietwohnung hat unserer Vermieter Schäden (Kratzer im Parkett, Abspltterung bei einer Badfliese) festgestellt, die er behoben haben möchte. Meines Wissens habe ich die Wahl, die Schäden reparieren zu lassen oder ihm einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Der Mietvertrag endet bereits Ende April, so dass ich plane Ihm einen entsprechenden Ausgleich zu zahlen.
Frage: Wie bemisst sich die Höhe des Ausgleichs, wenn sowohl Mieter als auch Vermieter Kostenvoranschläge in unterschiedlicher Höhe einholen? Habe ich als Mieter ein Wahlrecht, z.B. aufgrund meines günstigeren Kostenvoranschlags zu zahlen? Mit oder ohne USt?
Vielen Dank.
Marco
Stichwörter: parkett + schadensersatz + badfliese

2 Kommentare zu „Schadensersatz Parkettboden, Badfliese”

AMAyer Experte! 23.04.2009 08:30

Der VM muss Ihnen die Möglichkeit einräumen, den eventuell vorhanden Schaden selber zu beseitigen!

Handelt es sich um einen Schaden und um eine normale Abnutzung der Wohnung?

AM

Tegx 24.04.2009 00:11

Danke für die schnelle Antwort. Wir haben heute entschieden die Angelegenheit eskalieren zu lassen. Wir werden die Schäden nicht beheben, warten bis der Nachmieter ab 1.5. einzieht und dann den finanziellen Ausgleich zahlen, den die Anwälte/Richter bestimmen. Mir wurde mitgeteilt, dass dem Vermieter bei Schadensersatz der Zeitwert zusteht. Stimmt das? Zur Info: die Fliesen und die kaputte Duschkabinenschiebetür im Bad sind ca. 20 Jahre alt. Der Zeitwert dürfte weit unter 100 ? liegen. Der Parkettboden wurde vor Einzug nicht abgeschliffen, so dass dieser auch bereits ca. 6-8 Jahre alt ist. Die Mängeln sind nicht so schwerwiegend, dass man die Wohnung nicht vermieten könnte - Nachmieter hat er bereits. Die uns vom Vermieter vorgelegte Vereinbarung sah vor, dass wir den kompletten Boden abschleifen sollten (oder 680 ? zahlen), die Duschkabine neu kaufen und die Fliese (Absplitterung 1x1 cm) austauschen lassen oder für die Fliese gemäß Kostenvoranschlag rd. 350 ? zahlen. Bei den Kratzern im Parkett handelt es sich nicht ausschließlich um gewöhnliche Abnutzung, u.a. ist eine Verfärbung im Pakett durch eine undichte Weinkiste vorhanden, was ich der Versicherung aber gemeldet habe. Der Kratzer in der Badfliese könnte gewöhnlich Abnutzung sein, ebenso wie die Kratzer in der Diele. In den beiden restlichen Zimmer sind wahrscheinlich zusammen 2-3 größere Kratzer, die auffällig sind. Wie wird denn gewöhnlich Abnutzung definiert, insb. beim Kratzern im Parkett?

Vielen Dank für die Hilfe.
Marco

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