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Turbo1975 hat diese Frage gestellt
Hallo,
wohne seit 2 Jharen in einem Einfamilienhaus zur Miete.
Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten. Dort steht nun der Punkt "Satanlage 60 Euro" In unserem Mietvertrag ist auch davon zu lesen unter Gemeinschaftsantenne.
Allerdings wurden hier am Haus keine Wartungen noch irgendetwas gemacht, so das dem Vermieter keine kosten entstehen.
Muss der Vermieter Belege vorweisen wie sich die 60 Euro zusammensetzen. Oder darf er mir einfach eine Pauschale in der Nebenkostenabrechnung einsetzen. Danke für antworten!

1 Kommentar zu „Satanlage Gebühren”

Bladder Experte! 02.02.2012 10:42

Der Vermieter muss die Ausgaben, die in der Abrechnung erscheinen, nachweisen können.
Der Mieter hat das Recht einer Belegprüfung.

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