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thoku1962 hat diese Frage gestellt
Hallo,
uns wurde ein Teil unserer Betriebskosten wieder zurückerstattet, eine Abrechnung lag vor. Nun möchte der Vermieter einen Teil der Rückzahlung wieder zurück fordern, da aufgrund eines angeblichen Messfehlers im Warmwasserbereich zuviel der Betriebskosten zurückerstattet worden sind. Ist der Vermieter hierzu berechtigt? Gibt es eine Rechtsgrundlage oder muss nicht die Firma, der der Abrechnungsfehler unterlaufen ist, diesen Betrag erstatten. Vielen Dank für eure Antworten

1 Kommentar zu „Rückforderung von Betriebskostenrückerstattung”

AMAyer Experte! 16.09.2008 15:11

Na wenn das schon so anfängt. Erst eine Erstattung dann wieder eine Nachzahlung! Da ist was faul!

Nehmen Sie Ihre Recht auf Einsicht der Unterlagen war und prüfen Sie diese in Ruhe. Nehmen Sie ruhig einen Vertreter vom Mieterverein mit zum Vermieter. Klar, so eine Prüfung dauert natürlich seine Zeit, planen Sie ruhig mal 3-5 Stunden ein.

Aber es wird sich lohnen -davon bin ich überzeugt.

Andreas Mayer

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