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beganm hat diese Frage gestellt
Hallo,
die ehemaligen Vermieter meiner Frau haben ihr Januar 2009 die NK-Gutschrift für 2007 insgesamt 3 mal überwiesen. Ich hatte damals keinen Überblick über das Konto meiner Frau.4/2010 kam dann die Aufforderung den versehentlich doppelt bezahlten Betrag zurückzuzahlen. Haben wir natürlich auch. Dann ist denen 7/2010 auf gefallen, dass sie den betrag sogar ganz drei mal überwiesen haben und wollen den Betrag nochmal zurückerstattet.Fällt das unter verjährung?Ich wusste absolut nichts davon und meine Frau hatte nie einen echten Überblick über ihr Konto, deswegen haben wir jetzt ein gemeinsames.
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten

lg

1 Kommentar zu „NK-Abrechung 3 mal überwiesen”

Berthelstal Experte! 21.01.2011 18:41

Schon seltsam, aber manchmal klappt´s.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des (Kalender-) Jahres (das ist der 31. Dezember um 24:00 Uhr).
Wenn der Anspruch des Vermieters im Jahr 2009 entstanden ist beginnt die Verjährungsfrist am 1. Januar 2010. Wär e also noch nicht verjährt.

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