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hilikustue hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit sehr unterschiedlich großen Zimmern. Das kleinste ist 12qm, das größte über 40qm.
Bisher wurden die Nebenkosten immer schlicht durch die Anzahl der Bewohner geteilt und so bezahlt. Ich habe das auch schon bei zwei vorherigen Abrechnungen so mitgemacht, weil wir immer etwas rausbekommen hatten und ich deswegen nie genauer in den Abschnitt der Betriebskostenabrechung geschaut hatten.

Nun gibt es diesmal eine saftige Nachzahlung, für alle Teilnehmer gleich groß. Da dachte ich mir (wir uns): Das kann nicht sein, dass ich die Heizung für das Riesenzimmer mitzahlen muss. Also bin ich mit meinem Mietvertrag zur Rechtsberatung und habe sie gefragt: Sie hat dann gleich die Stelle gefunden: "Die Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet.

Ich sollte also einen Brief an den Vermieter schreiben, dass die Nebenkosten nicht sachgerecht abgerechnet wurden und deshalb die Nachzahlung nicht bezahlt würde mit Verweis auf diesen Abschnitt.

Gesagt, getan. Gestern Abend (ich war schon bei der Arbeit) habe ich von meinem Vermieter eine E Mail erhalten, in der er schreibt: "bei einer Wohngemeinschaft ist es nicht möglich nach dem individuellen Verbrauch abzurechnen, da ich keinerlei Information darüber habe, wer viewiel Strom, Gas, Wasser benötigt.
Auch kann ich die Heizkosten nicht flächenmäßig verteilen, da diese nicht separat vorliegen. Ich habe vielmehr nur die Beträge für Wasser- (Summe aus Kalt- und Warmwasser) sowie Gaskosten (wiederum Summe aus Heizkosten und Warmwasseraufbereitung).
Es ist mir daher nicht möglich aus diesen Summenbeträgen die anteiligen Kosten für die Heizung zu brechnen.

Im übrigen praktizieren wir das angewandte Verfahren zur Nebenkostenabrechnung schon seit Jahren ohne dass es zu Komplikationen kam. Auch Sie haben in den Vorjahren diese Vorgehensweise akzeptiert."


Muss ich das nun hinnehmen und bezahlen oder kann man da noch etwas tun? Der Spezialist antwortet mir natürlich erst jetzt und der Zahlungstermin ist der 15.11.

Vielleicht kann mir von euch jemand einen Tipp geben, denn einen Termin bei der Rechtsberatung bekomme ich nicht mehr vor dem 15.11.

Grüße und vielen Dank.

4 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung in Wohngemeinschaft”

edy Experte! 14.11.2009 10:12

Hallo hilikustue,

"Auch kann ich die Heizkosten nicht flächenmäßig verteilen, da diese nicht separat vorliegen. ".

diese Aussagen ist natürlich falsch.
Er kennt doch den Gesamtverbrauch und könnte diesen auf die m2 umlegen.
Ganz gerecht wird dieses natürlich auch nicht sein,denn jeder hat natürlich ein anderes Heizverhalten.

Zum Zahlungstermin:

du hast das Recht zur Einsicht aller Rechnungen der umlagefähigen Kosten,
erst nach Überprüfung mußt du bezahlen.
Verlange Einsicht.

Teile dies dem Vermieter schriftlich oder
per Fax mit.( e-Mail muß m.E.nicht anerkannt werden ).


Ich denke bis zum Rechtsberatungstermin
hast du dann noch etwas Zeit.

lg
edy

hilikustue 14.11.2009 13:18

Ich habe die Rechnung von den Stadtwerken bereits gesehen.
Es ist schon so, dass es unter anderem einen Posten Gas und einen Posten Wasser/Abwasser gibt. Sein Argument ist ja jetzt, dass er das nicht aufschlüsseln kann, weil der Gas Verbrauch nicht nur die Heizung abdeckt, sondern eben auch Warmwasseraufbereitung.
Zieht dieses Argument denn?
Und was ist mit seiner Begründung, dass ich es die letzten Jahre ja schließlich akzeptiert hatte?

Grüße
hilikustue

edy Experte! 14.11.2009 17:27

Hallo hilikustue ,
Ich denke das für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum nichts mehr zu machen ist.Aber wenn alle Mitbewohner
zustimmen kann der Verteilerschlüssel für
die Zukunft abgeändert werden.
Um Zeit zu gewinnen würde ich die Einsicht
aller Rechnungen verlangen oder Kopien davon.

Und dann einen neuen Termin bei der
Rechtsberatung geben lassen.

Grüße
edy

klaus_hauner 03.12.2009 00:45

Es empfiehlt sich auf jeden Fall immer seine Nebenkosten mit den Nebenkosten anderer zu vergleichen. Das kann man z.B. kostenlos unter http://www.nebenkosten-rechner.de tun. Dort sieht man ob die Nebenkosten im Durchschnitt seiner Region liegen oder doch darüber. Weiter Schritte kann man sich dann ja noch überlegen

Gruß
Klaus

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