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der-Tom hat diese Frage gestellt
Auf meiner Abrechnung war ein Posten "feste Brennstoffe" aufNachfragen beim Vermieter meinte dieser, dass dies Holz ist mit dem er seinen Holz-Kachelofen betreibt. Der Vermieter veranschlagt 15€ pro Monat für Holz zum Heizen mit der Begründung, dass er fast auschließlich mit Holz heizt und dadurch weniger Gas verbraucht als wir 2 Mietparteien im Haus. Was ich dazu sagen muss ist, dass uns zum Mietvertrag eine Auflistung mit anfallenden Nebenkosten gegeben wurde. Dort werden diese "festen Brennstoffe" (Holz) aufgeführt. Meine Frage ist nun ob dies zulässig ist, uns das Holz quasi in Rechnung zu stellen.

Danke im Voraus und viele Grüße

der-Tom

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung”

Forseti Experte! 16.12.2011 11:28

Das ist gelinde gesagt, der größte Unsinn seit langem. Wenn er mit Holz heizt, dann verbraucht er auch automatisch weniger Wärme von der Zentralheizung.

Auch wenn diese 15.- Euro im Mietvertrag stehen müssen Sie die nicht bezahlen. Demnächst sollen die Mieter vielleicht auch die Kosten fürs Kabel ganz bezahlen, weil er nicht fernsieht.

Was Sie als Neben/Betriebskosten bezahlen müssen ist gesetzlich festgelegt. Holz für den Vermieter ist da nicht vorgesehen:

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Berthelstal Experte! 16.12.2011 14:53

Die Begründung des Vermieters ist Unsinn in Potenz.
Wenn er durch den Kachelofen den seinen Verbrauch an Gas spart, ist das ganz allein sein Bier.
Mit dem "gleichen Recht" könneten Sie eine zusätzliche Elektroheizung in Anspruch nehmen und die Kosten hierfür den Vermieter in Rechnung stellen.
Bei den Heizkosten können schon die Brennstoffe (gleich welcher Art) in der Berechnung berücksichtigt werden; jedoch gilt das nur, wenn der Mieter auch einen Nutzen hat.
Da das Holz aber ausschließlich nur einen Nutzer zum Verbrauch zur Verfügung steht, zahlt auch nur der eine Verbraucher.
Legen Sie Widerspruch ein und verweigern Sie die Zahlung dieses Postens.

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