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juancristobal hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
in der nebenkostenabr. 2007 mußte ich für meine gemietete wohnung 140,- € anteilsmäßige grundsteuer bezahlen.
für 2008 sind es nun 206,- €. auf nachfrage erläuterte der vermieter, diese enorme verteuerung läge daran, dass die wohnungen nun einzeln von der stadt berechnet werden, da dass haus nun einer erbengemeinschaft gehört und aufgeteilt wurde. den dazugehörigen beleg habe ich eingesehen.
meine frage nun: ist es rechtens, eine solche verteuerung auf den mieter abzuwälzen?
hoffe jemand weiß rat.
vielen dank und grüße aus köln
juan

3 Kommentare zu „Nebenkosten Grundsteuer”

Berthelstal Experte! 21.10.2009 14:12

wenn nebenkosten vereinbart sind muß man die auch zahlen. eine verteuerung müssen man ebenso hinnehmen wie eine verbilligung.da sie 2007 weniger bezahlthaben, war wohl der enteiligen zahlung geschuldet.

juancristobal 21.10.2009 14:36

hallo berthelstal,
vielen dank für die prompte antwort. selbstverständlich müssen nebenk. bezahlt werden, hatte nur gedacht, der vermieter hat evtl. die pflicht, sich gegen diese, wie ich finde, willkürliche gebührenfestlegung durch die stadt, einspruch einzulegen.
im sinne der kostenvermeidung gegenüber dem mieter.

juan

Berthelstal Experte! 21.10.2009 15:11

Die gemeinden haben das recht, bestimmte steuern zu erheben. So auch in ihren fall. da der vermieter diese rechtlich gesehen,an seine mieter weitergeben kann, dürfte sein interesse an einem widerspruch wohl eher gering sein. warum sollte er auch wegen seines Mieters womöglich vor gericht ziehen. sie würden das auch nicht tun. Fazit: man muß schlucken. So ist das Leben.

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