gefragt von dr.house am 03.07.2008

Nachträgliche Mieterhöhung

Guten Tag

Ich hätte eine Frage bezüglich einer nachträglichen Mieterhöhung.

Der Mietvertrag ist unterzeichnet.
Eingezogen bin ich noch nicht, es soll erst noch renoviert/modernisiert werden.
Nun teilte mir der Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft mit, dass er vergessen hätte, die geplante Modernisierung in die Grundmiete mit einzurechnen.

Der Vertrag mit der alten Grundmiete ist von beiden Seiten unterzeichnet worden.

Muss ich jetzt die alte Grundmiete zahlen, oder kann ich darauf bestehen die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen?

Über eine hilfreiche und kompetente Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen...

Antworten

antwort von Mietermini am 04.07.2008
Hallo dr. house,

es ist grundsätzlich richtig, dass Si e nur die mietvertraglich vereinbarte Miete zahlen müssen.

Allerdings birgt das einige Risiken, denn die Wohnungsbaugsesellschaft wird ihre möglichkeiten den Fehler auszumerzen sicher nutzen:

1. Die Renovierung - sofern sie nicht im Vertrag vereinbart ist - unterbleibt und sie haben für einen niedrigen Mietpreis auch nur eine geringe Ausstattung. Der Vermieter ist grundätzlich nicht verpflichtet die Wohnung zu modernsieren.

2. Der Vermieter kündigt die Maßnahmen ordnungsgemäß als Modernsierungsmaßnahme an und macht nach Abschluss der Maßnahmen eine Mieterhöhung nach § 559 BGB (Modernisierung) geltend. In diesem Fall verschiebt sich für den Vermieter lediglich der Termin der Mieterhöhung um 6 Monate, weil er die gestzliche Ankündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten hat.

Fazit: Ich würde das neue Mietverhältnis nicht schon vor Einzug belasten und eine Einigung in einem Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Gruß Mietermini

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