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Nachträglich Mietskaution zahlen

 conny1970 hat diese Frage am 25.11.2009 gestellt
Das Haus in dem ich seit 5 Jahren wohne wurde verkauft.
Nun soll ich an den neuen Vermieter eine Mietskaution bezahlen. Da ich bei den alten Vermieter keine Mietskaution bezahlen brauchte, fordert der neue Vermieter jetzt eine Mietskaution.
Darf er das???

1 Kommentar zu „Nachträglich Mietskaution zahlen”

 Berthelstal Experte!
25.11.2009 16:22

Der Erwerber Ihrer Mietwohnung tritt laut Gesetz anstelle des Vorbesitzers in alle seine Rechte und Pflichten ein.
Das heißt:
Der Mieter muss nur dann eine Kaution bezahlen, wenn dies im Mietvertrag (oder in einem Zusatz zum Mietvertrag) vereinbart ist.

Fazit: Er darf keine Kaution ohne Vereinbarung mit Ihnen fordern.

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