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D1979 hat diese Frage gestellt
Sachverhalt: Ich habe 3 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt. Bei der Schlüsselübergabe wurde kein schriftliches Übergabeprotokoll gemacht (leider)!!
Dennoch hatte ich viele Zeugen: Verwandte, mein Lebenspartner, Vermieter mit Frau und neue Nachmieterin. Der Vermieter bemängelte nichts bei der Übergabe.
Nach ca. 2 Wochen habe ich ihn angerufen zwecks der Kautionsrückgabe. Er meinte, das die Fenster gestrichen werden müssen nach 5 Jahren ( also erst 2011 - ich bin 2009 ausgezogen). Ich solle anteilig das Fenster streichen (innen) finanziell übernehmen und er wolle mir 33% von der Kaution dafür abziehen!!!
Darf er das machen? Nach der reibungslosen Übergabe?
unabhängig davon was im Mietvertrag steht?

Der Vermieter meinte ich solle mir §17 im Mietgesetz ansehen....

Ich bitte um Hilfe. Ich bin im Recht oder?


Herzliche Grüße

0 Kommentare zu „Muss ich die Schönheitsreparaturen in 2 Jahren anteilig zahlen nach dem Auszug”

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