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Kara79 hat diese Frage gestellt
Hi Leute!

Zum Thema:

Mieterin ist/war meine Freundin und ist jetzt zu mir gezogen,(ich hab damals ihre Kaution bezahlt vor 1,5 Jahren von 800,- Euro, da Sie kein Geld hatte)
Da wir einen Nachmieter für ihre Wohnung gefunden haben, haben wir den Mietvertrag zum 01.04.2010 gekündigt. Meine Freundin war ca. 1,5 Jahre in der Wohnung und zuvor war die Wohnung frisch gestrichen.
Der Nachmieter hat anfangs zugesagt, dass er einige Möbel übernehmen würde. Habe ihn alles aufgelistet und nach nem Telefonat hat er mir erneut Interesse zugesichert. Leider war der Nachmieter eine Zeit lang vereist so, dass ich erst eine Woche (Freitag 26.03.2010) vor dem Auszug erfahren habe, dass er doch nicht soviel nimmt und, dass die Wohnung schon gestrichen werden soll (obwohl er bis dahin darauf verzichtet hat).
Haben am Samstag (27.03.2010) alles zur neuen Wohnung gefahren mit einem gemieteten Transporter und waren bis Sonntag beschaeftigt gewesen. (Die zwei Wohnungen sind 2 Stunden Autoweg voneinander entfernt)
Meine Freundin hat noch bis einschließlich Montag, 29.03.2010 gearbeitet (auch am Wochenende). Deshalb habe ich schon an diesem Tag mit dem Streichen (Waende und Decken) und Putzen angefangen. Habe alles abgeklebt und mit Malerplanen bedeckt und wie von der Vermieterin gewollt die Bodenleisten über den Parkett vor dem Streichen abmontiert (hab mir dabei noch Torxxschraubenzieher gekauft) .
Nach dem Streichen habe ich dann das Greppband von den Türrahmen entfernt dabei ist etwas Farbe mit abgeplatzt. Habs meiner Freundin erzaehlt und dann die Türrahmen und auch das Küchenfenster (innen und aussen) mit Alpina-Weiss (laut Telefonat mit der Vermieterin soll ich ne Farbe mit nem blauen Engel benutzen, da die Vermieterin gegen vieles Allergisch reagiert) gestrichen. Am Dienstag abend den 30.03.2010 kam dann die Vermieterin und sagte, dass es die falsche Farbe für die Türrahmen war, sollte Ölfarbe sein und wir sollen die Türrahmen abwaschen bzw. abschaben.
Waren dann bis Mittwoch früh um 3 Uhr beschaeftigt und haben die Türrahmen befreit von der Alpinafarbe. Um 7 Uhr früh haben wir wieder mit dem Putzen angefangen.
Um ca. 13 uhr haben wir sie angerufen, dass wir in einer Stunde fertig waeren. Sie kam dann nach ca. 14 Uhr. Für den Nachmieter musste ich noch 2 große Eimer mit Steinen und einen Eimer mit Blumenerde sowie an den Balkon den Seitenschutz hochtragen.
Danach holte sie nochmal den Mietvertrag (da wir ihn nicht hatten und Sie auch net) von sich zu Hause. Als sie kam, fing sie mit dem Übergabeprotokoll an. (Wir sind bei Einzug meiner Freundin gar nicht durchgegangen- muss ich dazu sagen,- die Vermieterin hats aber im Mietverterag aufgenommen.)

- Mit dem Wand und Deckenanstrich war Sie nicht einverstanden (Teilweise nicht deckend schrieb sie in Protokoll)
- Türen müssen renuwellbehandelt werden, obwohl meine Freundin damit drüber ging, es waren wohl winzige Farbpunkte zu erkennen
- Oberlichter haben wir nicht richtig geputzt
- beim Fensterrahmen in der Küche haben wir vergessen die Alpinafarbe zu entfernen
- Druckspüler in der Toilette hatte nur halbe Leistung.  Meine Freundin hat den Mangel damals bei Einzug schon mitgeteilt!!! Ihr glaubte man nicht.

Im Übergabeprotokoll hat die Vermieterin hineingeschrieben sobald Mietaausfall aufgrund Maengel entstehen, haftet der Mieter sprich meine Freundin.
Meine Freundin hat den Übergabeprotokoll nicht unterschrieben.
Die Vermieterin sagt, es sei nicht fachgerecht gestrichen und holt nochmal eine Malerfirma, die Sie kennt. Die machen es für 38,- Euro die Stunde, dazu kommt noch MWST. Kaution haben wir beim Auszug keine bekommen.
Haben jetzt telefonisch zugesagt das Streichen und den Mietausfall von voraussichtlich 10 Tagen zu übernehmen.

1. Darf die Vermieterin das überhaupt rechtlich machen? Eigentlich haetten wir die Schönheitsreperaturen (Streichen) doch nur anteilig übernehmen müssen!?
2. Nachmieter wollte es gestrichen haben obwohl meine Freundin nur ca. 1,5 Jahre drin war und die Farbe noch gut war. Haette ich überhaupt streichen müssen? Gibt es da nicht ein neues Urteil seit diesem Jahr?
3. Aergerlich ist dass alles so kurzfristig war wegen dem Nachmieter und ich hab die Kaution für meine Freundin bezahlt und die Materialien ( 2 Eimer Alpina je 36,- €, Schraubenzieher ca. 30 Euro) gekauft. Dazu haben wir uns sehr bemüht (da wir glauben ein gutes Verhaeltnis mit der Vermieterin gehabt zu haben) Komm ich da irgendwie aus der Sache heraus? Geht es über Haftpflichtversicherung?
4. Habe jetzt mal meine Privathaftpflicht angerufen, mal schauen was rauskommt. Möchte aber nicht dass sich das in die laenge zieht und meine Versicherung dann doch nicht zahlt und der Mietausfall natürlich höher ist. War es richtig die Privathaftpflicht einzuschalten?
5. Muss man ein Jahr auf die Heizkostenabrechnung warten?

Danke für jede Hilfe!

11 Kommentare zu „Muss ich alle Kosten tragen?”

edy Experte! 04.04.2010 18:15

Hallo Kara79,
hier ein Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm
Ihr müßt das tun was das Gesetz verlangt
und nicht was der VM oder Nachmieter
verlangt.
macht euch schlau z.B.google "Schönheits-
reparaturen"oder Schönheitsreparaturen
bei Auszug".
Wenn ihr ordentlich gekündigt habt( Frist
eingehalten usw.).
müsst ihr Mietausfall nicht bezahlen.
Haftpflicht dürfte keinen Sinn machen.
NK-Abrechnung kann ein Jahr dauern.
lg
edy

Kara79 04.04.2010 19:06

naja, Vermieterin hat vom neues Mieter ne Zusage dass er zum 01.04 einzieht ... kann er aber nicht, da laut Vermieterin die Wohnung nicht fachgerecht gemacht wurde und wenn wir keinen Nachmieter gefunden haetten müssten wir ja noch 3 Monate zahlen. Also bis zum 30.06.2010. Dass schlimmste waere ja wenn der Nachmieter noch abspringt. Was würdest du machen edy? Haftpflicht kann man ja mal fragen können ja nur nein sagen, und der Mietausfall ist dann eigentlich das verschulden von mir, da ich wohl nicht so gut gestrichen hab.

edy Experte! 04.04.2010 19:45

Hallo Kara79 ,
Was die Vermieterin unter "fachgerecht"
versteht ist ihre Sache.Nimm doch mal
eine Bekannte mit in die Wohnung,die
beurteilen soll,ob die Wohnung o.k. ist?
Wenn ja,dann müsst ihr nichts mehr tun.
Hast du denn den Link durchgelesen?
Nochmals:
Wenn ihr fristgerecht gekündigt habt,dann
habt ihr ab Ende des Mietverhältnisses
nichst mehr zu bezahlen.
Freundin hat doch nichts unterschrieben,
und VM kann nicht einfach was verlangen.

lg
edy


Berthelstal Experte! 04.04.2010 20:42

Da haben Sie schon viel zu viel des Guten getan. Die Wohnung ist besenrein zu übergeben.
Anstrich ist nur dort zu erneuern, wo eine Notwendigkeit besteht. Fenster von außen werden grundsätzlich nicht durch den Mieter gestrichen.
Mit der fristgerechten Kündigung endet der Mietvertrag und auch die Mietzahlung.
Aber es ist natürlich Ihre Sache, ob Sie die Miete weiterzahlen. Sie haben schon so viel, wegen Ihrer Naivität investiert, da kommt es nun auf 3 Monatsmieten auch nicht mehr an.

Kara79 05.04.2010 10:51

Hab die Decke 1x mit Alpina Weiß gestrichen und 2 Eimer investiert. War ne Rauhfaser-Tapete. Also ganz deckend sah es nicht aus wenn man ganz genau hingeschaut hat. Habs aber erst spaeter bemerkt. Jetzt sollen wir was unterschreiben das ne Bekannte die Wohnung sauber macht nach dem Streichen der Handwerksfirma. Wir sollen es schriftlich bestaetigen bis Mitte der Woche ansonsten macht die Malerfirma alles noch sauber zu ne teureren Preis.
In die Wohnung komme ich leider nicht mehr hinein Edy, da wir alle Schlüssel schon abgegeben haben.

AUSZÜGE AUS DEM MIETVERTRAG:

Im Mietvertrag steht unter "§ 17 Beendigung des Miteverhaeltnisses" - 1 .Bei Mietende hat der Mieter dem Vermieter saemtliche Schlüssel auszuhaendigen und die Mietraeume in vertragsgemaeßen Zustand (vgl. §9) zurückzugeben. Eine nach Ablauf der in § 9 Ziff.2 genannten Fristen entstandene, aber nicht erfüllte Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreperaturen hat der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhaeltnisses nachzuholen..."

2..

3. Der Mieter hat die erforderlichen Arbeiten bis zur Beendigung des Mietverhaeltnisses durchzuführen. Geraet er mit diesen in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist die Arbeiten auf Kosten des Mieters auszuführen ..."""

und das macht Sie wohl jetzt ...

edy Experte! 05.04.2010 11:31

Hallo Kara79,
laut deiner Schilderung habt ihr euch an
"§ 17 Beendigung des Miteverhaeltnisses
gehalten.Es kann nicht sein das die VM
immer wieder was auszusetzen hat.
Es ist ausserdem zu prüfen ob die Klauseln
im Mietvertrag noch Gültigkeit haben.
siehe hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=4256&;

Was kannst du tun?
eine Malerfirma + Mietausfall=viel Geld.

Gehe mal zum Mieterverein ( ca.90€) und
lege den Mietvertrag vor und schildere die
Situation.
Auf die 90 € kommt es nun auch nicht an,
aber du kannst vielleich viel Geld sparen.

lg
edy

Kara79 05.04.2010 14:01

Gehe dann wohl morgen mal zu nem Mieterverein und lass mich mal aufklaeren, hast Recht 90,- Euro machen das Kraut auch nicht mehr fett. Aber wenn Sie mitbekommt das wir in nem Mieterverein sind wird Sie es uns nicht gerade leichter machen. Ich möchte auch nicht dass sich alles in die laenge zieht. Aber ich lass mich mal beraten. Danke "Edy" und "Berthelstal" für eure Antworten.

edy Experte! 05.04.2010 14:38

Hallo Kara,
Ich würde mal überprüfen ob nicht schon
jemand in der Wohnung ( 2 Std.entfernt )
wohnt.
Berichte doch mal was aus der ganzen Sache
geworden ist.( neugierig).

ld
edy

Kara79 08.04.2010 11:27

Hi!
Also waren bei der 1.) Privathaftpflicht und beim 2.) Mieterverein.


1.) Privathaftpflicht sieht beim Streichen nicht so ganz ein dass es ein Schaden ist. Aber das Streichen der Türrahmen und der fenster aussen schon.

2.) Rechtsanwalt von Mieterverein hat gemeint ich soll auf die Privathaftpflicht zugehen und dass bei den den Decken und Wänden schlecht gestrichen wurde sprich gepfuscht wurde. Der Rechtsanwalt vom Mieterverein hat auch gesagt dass es sich beim Streichen der Decke und Wände sehr wohl um einen Schaden handelt.



Zum Verständnis:
Muss dazu sagen im Mietvertrag steht nicht dass man in der kurzen Zeit (ca. 1,5 Jahre Mietzeit meiner Freundin) streichen soll, sondern nach 4 Jahren. Dieser Text-Passus bzw. Absatz wurde von der Vermieterin damals sogar im Vertrag durchgestrichen.

Waren wohl etwas naiv, aufgrund des Nachmieters haben wir die Wohnung gestrichen. Mittlerweile ist der Nachmieter auch abgesprungen.

Sprich wir haben viele Kosten, hätten die Wohnung nicht streichen müssen, ich hab die Wohnung meiner Freundin alleine gestrichen und mit dem Ergebnis war die Vermieterin nicht einverstanden.

Jetzt hab ich von meiner Privathaftpflicht Unterlagen bekommen, die ich ausfüllen muss, weiss aber noch net wie ich es formulieren soll.
Muss ja begründen warum es sich um einen Schaden handelt.

Heute und morgen wird die Wohnung dann nochmal von einer Firma gestrichen und gestern haben wir noch einige Fotos vom Pfusch gemacht.

Der Mietervertein ist leider ca. 400 km weg und gibt keine telefonische Auskunft.

1. Hat jemand nen guten Rat wie ich es formulieren soll???

2. Soll ich Fotos (Fotos sind nicht so gut aber man sieht am Türrahmen und an manchen Ecken, den nicht ganz deckenden Anstrich) den mit schicken an Haftpflicht?

edy Experte! 08.04.2010 12:08

Hallo Kara79,
wenn es keine Dirktversicherung ist,kannst
du evtl.mit deinem Versicherungsvertreter
reden,der könnte dir helfen.
lg
edy

Kara79 08.04.2010 12:19

Wäre bei HUK Coburg.
Vertraglich war das Streichen ja net festgelegt und Sie hat es durchgestrichen, dass müsst ich vielleicht nochmal betonen.

Grübel wohl heute noch über die Formulierung. Wenn du nen Tip hast, den hör ich mich gerne an ...

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