Modernisierung Bad
Admininstrator hat diese Frage am 02.12.2009 gestellt
Hallo... wir haben eine Frage und hoffe jemand kann eine Auskunft erteilen: Wir haben unsere Bad beim einzug in unsere Wohnung gefliest, dies auch genehmigen lassen und im Rahmen der vom Mieter gestellten Bedingungen ausgeführt. Darüber hinaus haben wir schriftlich eine Mietvertragsergänzung, die besagt, dass genehmigte mietereigene Einbauten für die Dauer des Miterverhältnisses Bestandsschutz genießen, soweit keine gesetzlichen oder bautechnischen Gründe dagegen stehen. Nun will der Vermeiter modernisieren. U.a. auch das Bad fliesen und wir sollen den Modernisierungszuschlag entsprechend zahlen (45 € im Monat). Wir sind der Meinung, dass keine Modernisierung vorliegt, da unser Bad ja gefliest ist (und zwar mit Genehmigung und Bestandsschutz). Insofern sind wir bereit die Baumaßnahme zu dulden, aber eben nicht den Modernisierungszuschlag zu zaheln, weil ja keine Hebeung des Standards vorliegt. Der Vermeiter argumentiert, dass bauseitig kein gefliesten Bad vorhanden ist und damit das Bad zu fliesen ist und der Zuschlag zu zahlen ist. Der Bestandsschutz gelte nicht, da bautechnische Gründe vorliegen, nämlich die Baumaßnahmen: Erneuerung der Stränge und Fliesung. Anzumerken ist noch, dass die Stränge bei uns nicht eingefliest sind, sonder mit einer zurückbaubaren Verkleidung versshen sind. Weiß jemand einen Rat ? Wäre echt nett. Vielen Dank schon mal jetzt....