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Mietvertrag und Erben

 sandrino hat diese Frage am 07.09.2008 gestellt
Hallo

Unserem Mieter der vor 4 Monaten verstorben ist haben wir die Miete immer in Bar übergeben, haben dafür aber nie eine Quittung erhalten, nun ist es so das im Mietvertrag unter Miete 400€ steht und unter Nebenkosten 80€ aber im Feld Gesamtmiete steht nur 80€.

Was wäre wenn die Erben jetzt behaupten wir hätten nur 80€ Miete gezahlt und wollen das restliche Geld einklagen, wir können nichts beweisen.
Was könnte man dagegen machen??
Stichwörter: wohnung + erben + mieter + mietvertrag + nachforderung

1 Kommentar zu „Mietvertrag und Erben”

 sandrino
07.09.2008 13:08

Entschuldigung ich meinte nicht Mieter sondern Vermieter

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