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topeschke hat diese Frage gestellt
Hallo Experten,
ich habe diese Frage schon mal gestellt, jedoch mit anderen Fakten.
Mieter hat fristgerecht zum 30.092009 gekündigt. Beim Übergabegespräch waren noch kleinere Mängel vorhanden. Der VM hat darauf zum Mieter gesagt, dass er diese Mängel beseitigen und ihm dann bescheidgeben soll. Dies tat der Mieter am 11.12.2009, ruf den VM an und wollte ein Übergabegesprächstermin vereinbaren. Der VM meinte, dass es heuer keinen Termin mehr geben würde. Der VM besteht jetzt auf die Zahlung der Dezember-Miete.
Frage: Muss der Mieter die Dezember Miete bezahlen, trotz fristgerechter Kündigung ?
Muss der Mieter, wenn heuer keine Übergabe mehr stattfindet, auch noch die Januar-Miete bezahlen ?
Was kann der Mieter tun ?

MfG
topeschke

2 Kommentare zu „Mietvertrag”

topeschke 21.12.2009 09:49

Hallo, zum Schreiben von vorhin,
muss natürlich zum 30.11.2009 heißen, sorry !!!!

edy Experte! 21.12.2009 18:27

Hallo topeschke ,
Was denn nun??
einmal zum 1.12.2009 gekündigt.
dann zum 30.11.2009 gekündigt.
einmal am 30.11.2009die Wand gestrichen.
dann am 11.12.2009.
Der Vermieter wird sagen die Kündigung
war fristgemäß aber die Übergabe war erst
ab 11.12.2009 o.k.
lg
edy

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