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konsul hat diese Frage gestellt
ich habe im Feb. 2006 ein Wohnung bezogen. In dem Mietvertrag steht als Sonderegel: Die Mieter verzichten für 4 Jahre auf ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nun haben wir die Wohnung nach 2 Jahren gekündigt und ein Bestätigungsschreiben erhalten, daß das Mietverhältnis zum 30.04.09 endet. Bei der Suche des Nachmieters stellt sich nun heraus, daß der Vermieter uns den Leerstand 1,5 Monate belasten möchte. Ist das so rechtens ?

0 Kommentare zu „Mietverhältnis vorzeitug kündigen (4 Jahre)”

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