gefragt von PatK am 01.08.2008

Mietkaution Rückzahlung

Hallo,

ich habe 5 Jahre in meiner alten Wohnung gewohnt und bin zum 31.05.08 fristgerecht ausgezogen. Nun will der Vermieter die komplette Kaution in Höhe von 1800,- € zurückbehalten bis ein neuer Mieter gefunden ist. Die Wohnung wurde bis auf einen Mangel in einwandfreiem und renoviertem Zustand übergeben. Hierüber existiert auch ein Protokoll. Der Mangel (eine kaputte Bodenfliese) wurde von einer vom Vermieter beauftragten Firma behoben und die Rechnung von mir bezahlt. Bei den Nebenkostenabrechnungen habe ich jedes Jahr Geld zurück erhalten. Wie lange und in welcher Höhe darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten. Was passiert, wenn nachträglich Mängel entstehen, bei z.B. Besichtigungsterminen und mir dies angelastet werden soll? (Ich denke dabei an einen bis jetzt unversehrten weißen Teppichboden...). Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Stichwörter:

Antworten

antwort von Schokoundkeks am 06.08.2008
soweit ich weiß, muss er dir die kaution spätestens ein halbes jahr nachdem du ausgezogen bist zurückgeben. Anders formuliert: er darf sich ein halbes jahr zeitlassen bis er sie dir zurückzahlt.

LG

antwort von miriam am 16.08.2008
HalloPatK!
Dein Vermieter hat dir einen Mangel an der Whg aufgezeigt, in das Protokoll geschrieben und den hast du sofort behoben. Jetzt ist die Übergabe getan und ihr seid quitt. Wenn nun noch z.B. bei den ausstehenden Besichtigungen etwas an der Whg passiert, bist du nicht dafür verantwortlich.
Das der Vermieter aber die KT so lange bei sich behalten will ist mir allerdings ein Rätsel. Das macht den Eindruck, als ob er nicht genügend Eigenkapital hätte ^^ Steht das so in deinem Vertrag?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche