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Bimbel hat diese Frage gestellt
hallo,

folgender fiktiver Fall: nachdem per Gerichtsurteil die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht mehr vom Mieter durchzuführen sind, bemerkt ein Vermieter (Baugenossenschaft) dass seine bisherigen Vertragsklauseln ungültig sind. Daraufhin fordert er jeden Mieter auf eine Vereinbarung zu unterschreiben, in der er sich weiterhin zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Bei Nichtunterschrift droht die Baugenossenschaft mit der Erhöhung der Mieten.
Ein Teil der Mieter unterschreibt.


stellen wir uns mal vor nach ein paar Monaten bekommen die Nichtunterschreiber von ihrem Vermieter (Baugenossenschaft) einen Brief mit folgendem Wortlaut :

"... Um einen Kostenanstieg für Schönheitsreparaturen zu vermeiden, hatten wir Ihnen den Abschluss einer Vereinbarung angeboten, wonach Sie die Schönheitsreparaturen ausführen. Leider haben Sie die Vereinbarung nicht angenommen, so dass die BG verpflichtete ist die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Um das hierfür erforderliche Geld anzusparen, müssen wir das Nutzungsentgelt für Ihre Wohnung auf das Niveau der ortüblichen Vergleichsmiete anpassen."

Die Unterschreiber bekommen auch eine Mieterhöhung, allerdings wesentlich niedriger, als die der Nichtunterschreiber. Bei allen Mieterhöhungen bezieht sich der VM auf das Niveau der ortüblichen Vergleichsmiete.

Zusätzlich wird eine Zustimmungserklärung für die Mieterhöhung mit gesendet, die zu unterschreiben ist.

Bisher dachte ich, dass eine Mieterhöhung nicht aus Gründen der Kostenansparung für zukünftige Schönheitsreparaturen begründet werden darf. Habe ich da was falsch verstanden?

0 Kommentare zu „Mieterhöhung zur Ansparung von Schönheitsreparaturen”

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