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Buddy hat diese Frage gestellt
Gestern hatte ich nach 4 1/2 Jahren meine alte Wohnung wieder an die Vermieterin zurück gegeben. Dabei hat sie einen Blick in den Mietvertrag geworfen und dabei festgestellt, dass da eine Mieterhöhung ab dem 3. Jahr festgelegt ist. Dies haben wir beide übersehen. Kann sie diese nun noch komplett verlangen? Sie hatte nie gemahnt.
Stichwörter: nachtraegliche + ohne + mahung + mieterhoehung

0 Kommentare zu „Mieterhöhung übersehen, im Nachhinein noch zahlen?”

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