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maric1 hat diese Frage gestellt
Hallo,
bei uns wurde die Heizung von Öl auf Gas getauscht ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, bzw. 5 Tage vor dem Austausch wurde uns mündlich von unserer Vermieterin, eine nette alte Dame die auch im Haus wohnt, mitgeteilt das diese umstellung erfolgt weil der Öltank defekt ist und eine Erneuerung des Tanks fast so teuer wäre wie der Anschluss ans Gasnetz. Die alte Dame sagte: Für uns würde sich dadurch aber nichts ändern. Nun ist sie plötzlich verstorben und die Erben haben einen Hausverwalter eingesetzt, der andeutet die Kosten wohl geltend machen zu wollen bzw. auch die Miete zu erhöhen. Kann er das ohne Ankündigung und war das nicht eigentlich eine Reparatur anstatt eine Sanierung?

3 Kommentare zu „Mieterhöhung bei Heizungstausch”

Dominik 29.10.2010 13:20

Hallo,

die Miete kann bei Heizungstausch erhöht werden. Jedoch müssen die Mieter zuvor darüber informiert werden.
Siehe §554 BGB , §559 BGB, §559 a BGB

Balkonexperte Experte! 29.10.2010 14:56

So einfach lässt sich dieser Fall nicht beantworten, denn es kommt sehr stark darauf an, ob hier eine Reparatur einer defekten Heizungsanlage oder eine energetische Maßnahme vorgenommen wurde.

Ausführlichere Informationen finden Sie hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm#mk1

mono Experte! 29.10.2010 16:53

Vorliegend wurd eben keine Reparatur vorgenommen. Die Kosten für die Reparatur der alten Heizungsanlage müssen jedoch als eingesparte Instandhaltungskosten in Abzug gebracht werden. Dieser Betrag darf dann auch nicht über die umlagefähigen Modernisierungskosten ( 11 % der Mod. Kosten auf das Jahr gerechnet ) umgelegt werden.

Grds. hätte eine Mod-Maßnahme angekündigt werden, weshalb ich der Mieterhöhung ganz gelassen entgegen sehen würde. Wenn es überhauüt zu eine Erhöhunhg auf Grund von Modernisierung kommen sollte, so kann dies frühestens in 9-12 Monaten der Fall sein.

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