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Craviti hat diese Frage gestellt
Ich hab eine Mieterhöhung erhalten, als begründung wird der Mietspiegel genommen (Anstieg)

Zusätzlich gibt es eine Tabelle auf der gezeigt wird

in welcher Klasse meine Wohunung liegt.

ab 4 Punkte is man in der Klasse Gut

Ich bin genau bei 4 Punkte, aber als + Punkt zählt

da auch der Aufzug, und soweit ich weis Zahl ich für den Aufzug quasi schon in den Nebenkosten mit, ist es denn dann zulässig sowas aufzuführen ?

2 Kommentare zu „Mieterhöhung”

Forseti Experte! 07.03.2012 11:55

Das dürfte doch wohl logisch sein, dass ein Fahrstuhl den Komfort einer Wohnung und damit den Mietpreis erhöht.

Und Sie bezahlen diesen Aufzug nicht über die Nebenkosten, sondern nur die laufenden Kosten für Strom und Wartung. Und das ist ein großer Unterschied.

Berthelstal Experte! 07.03.2012 14:11

Ich schließe mich Forseti an.
Für die ein und diesselbe Wohnung ist eine solche mit Fahrstuhl immer komfortabler. Dadurch erhöhen sich auch die Werte im Mietspiegel und die Kaltmiete.
In den Betriebskosten für den Fahrstuhl schlagen sich nur die Kosten des Betriebes nieder.

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